Krank­heit und Tod

Beratung vor Krankheit und Tod

Auch wenn Gedanken an Krankheit und Tod unangenehm sind, ist es doch verantwortungsvoll und wichtig, vorzusorgen.

Verfügung von Todes wegen

Erbschaftskonflikte lassen sich durch Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) weitgehend vermeiden. Es liegt also an Ihnen, die Nachlassplanung in Angriff zu nehmen und die notwendigen Anordnungen heute schon festzuhalten.

  • Möchten Sie Ihren Ehepartner optimal begünstigen?
  • Sollen Ihre Kinder erst nach dem Ableben beider Eltern erben?
  • Sie möchten einem Ihrer Kinder heute schon Ihre Liegenschaft günstig unter dem Verkehrswert weitergeben. Welche Rechte haben die anderen Kinder bei Ihrem Ableben gegenüber dem zu Lebzeiten Begünstigten?
  • Sie haben Kinder aus zwei verschiedenen Ehen. Da Sie mit denjenigen aus Ihrer ersten Ehe den Kontakt verloren haben, möchten Sie diese vom Erbe ausschliessen. Sie fragen sich, welche Möglichkeiten bestehen?
  • Aus Ihrer geschiedenen Ehe sind zwei Kinder entstanden. Heute leben Sie im Konkubinat. Sie möchten wissen, wie Sie Ihrer jetzigen Lebenspartnerin möglichst viel hinterlassen können?
  • Sie haben keine Nachkommen. Ihre Eltern sind verstorben. Sie überlegen, wer Ihren Nachlass erben wird, wenn Sie kein Testament schreiben?

Kurz, Sie möchten sich informieren, was sich alles mit einem Testament oder einem Ehe- und/oder einem Erbvertrag regeln lässt. Ich zeige Ihnen gerne die Möglichkeiten auf und helfe Ihnen beim Erstellen.

Vorsorgeauf­trag

Haben Sie schon einmal überlegt, wer für Sie bestimmte Aufgaben übernehmen soll, wenn Sie wegen einer Krankheit oder im Alter vorübergehend oder andauernd nicht mehr urteilsfähig sind?

Wer erledigt Ihre dringenden finanziellen Angelegenheiten?

Wer entscheidet über Ihre unverzüglich zu treffenden persönlichen Angelegenheiten, wie beispielsweise über Ihre Wohn- und Betreuungssituation?

Was wollen Sie, dass in einer solchen Situation geschieht?

In einem Vorsorgeauftrag können Sie heute schon eine oder mehrere Personen bestimmen, die Sie für kompetent halten, im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit Ihre Angelegenheiten für Sie und Ihr Vermögen zu regeln. Sie können diesen Beauftragten Weisungen erteilen, was sie bei der Erfüllung der Aufgaben zu beachten haben.

Regeln Sie heute Ihre Zukunft nach Ihren Wünschen. Bei Fragen berate ich Sie gerne.

Patienten­ver­fügung

Sie können heute schon in einer schriftlichen Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen Sie im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmen oder nicht zustimmen.

Sie können auch eine Person bezeichnen, die im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die medizinischen Massnahmen besprechen und in Ihrem Namen entscheiden soll. Auch hier können Sie dieser Person Weisungen erteilen.

Weisungen können Sie aber nur erteilen, wenn Sie auch wissen, was Sie wollen. Reden Sie mit Ihrem Arzt über Ihre Möglichkeiten. Ist Ihnen daran gelegen, dass Ihre Wünsche betreffend Ihrer medizinischen Behandlung befolgt werden, wenn Sie selbst nicht mehr darüber entscheiden können, setzen Sie eine schriftliche Patientenverfügung auf.

Für Fragen stehe ich Ihnen zur Verfügung.

Beratung Todesfall

Ein Angehöriger ist verstorben. Nebst dem Verlust Ihres Liebsten müssen Sie auch noch mit allen neuen Aufgaben, die der Tod mit sich bringt, fertig werden.

Wenn Sie Unterstützung brauchen, helfe ich Ihnen gerne.

Erbteilung

Haben Sie Fragen zum Testament oder Erbvertrag? Möchten Sie das Testament anfechten? Wurde Ihr Pflichtteil verletzt? Wird Ihr Vermächtnis nicht ausgerichtet? 

Möchten Sie sich über die Ihnen bevorstehende Erbteilung beraten lassen?

Jede Erbteilung birgt ein hohes Potential an Konflikt in sich.

Eine Mediation, eine Verhandlung mit Ihren Mieterben mit Unterstützung eines Mediators, empfiehlt sich dort, wo die Gefahr droht, dass Miterben zu erbitterten Gegnern werden und kostspielige Gerichtsverfahren im Raum stehen.

Können Sie sich nicht für eine Mediation entscheiden, stehe ich Ihnen vermittelnd und strukturiert mit rechtlicher Beratung bei.

Mediation Erbschaft

Erbteilung

Eine Mediation drängt sich für die Verteilung des Nachlasses unter den Erben geradezu auf.

Jeder Erbe muss in der Mediation für sich selbst klären, was ihm wichtig ist. Das Zuhören der andern weckt das Verständnis für die Bedürfnisse jedes Einzelnen. Unter der kompetenten Leitung eines Mediators wird es gelingen, die Emotionen, die sich jahrelang aufgestaut haben, in den Hintergrund zu drängen und sachlich nach einer fairen Lösung für alle zu suchen.

Eine Mediation ist in vieler Hinsicht vernünftiger als der Gang zum Richter. Lange kostspielige Gerichtsverfahren rauben die Energie aller Beteiligten. Das Erbe liegt für die Dauer des Gerichtsverfahrens brach. Über den Nachlass kann in dieser Zeit keiner frei verfügen.

Vereinbaren Sie mit mir einen Temin für eine Mediation.