Andere Angehörige, Arbeitgeber über Tod informieren
Ev. auf der Gemeindeverwaltung des Todesortes vorsprechen (falls nicht identisch mit dem letzten Wohnort) und Todesfallbescheinigung überbringen
Rücksprache mit dem Pfarramt, um Termin für Abdankungsfeier zu vereinbaren
Auf der Gemeindeverwaltung des letzten Wohnortes der verstorbenen Person vorsprechen, um Art, Zeit und Ort der Bestattung abzumachen
Todesanzeigen bei der Zeitung aufgeben
Liste der Empfänger der Traueranzeige erstellen
Traueranzeigen und Danksagungskarten drucken lassen
Liste für Trauergäste erstellen
Restaurant für Leidmahl reservieren
Blumen für Sarg oder Urne bestellen
Planung der Abdankungsfeier mit dem Pfarrer, Lebenslauf des Verstorbenen aufsetzen
Bank-, Post-, Steuerunterlagen etc. durchsehen und Erkundigungen einziehen, um entscheiden zu können, ob man das Erbe annehmen oder ausschlagen will
Bei Entscheid für Annahme der Erbschaft: Erbbescheinigung beim Amtsnotariat (Kanton St. Gallen) oder beim Regionalgericht (Kanton Graubünden) (jeweils am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person) verlangen. Wurde ein Testament oder ein Erbvertrag erstellt, sind diese Dokumente beizulegen.
Bei Entscheid für Ausschlagung: Innerhalb von 3 Monaten seit Todestag Ausschlagung beim Amtsnotariat (Kanton St. Gallen) oder beim Regionalgericht (Kanton Graubünden) erklären
Ev. Witwenrente, Waisenrente bei AHV-Stelle beantragen
Benachrichtigung von Vermieter, Krankenkasse, Versicherungen, Zeitungen, Telefon, ...