Pen­den­zen im Todesfall

  • Todesfallbescheinigung beim Arzt verlangen
  • Andere Angehörige, Arbeitgeber über Tod informieren
  • Ev. auf der Gemeindeverwaltung des Todesortes vorsprechen (falls nicht identisch mit dem letzten Wohnort) und Todesfallbescheinigung überbringen
  • Rücksprache mit dem Pfarramt, um Termin für Abdankungsfeier zu vereinbaren
  • Auf der Gemeindeverwaltung des letzten Wohnortes der verstorbenen Person vorsprechen, um Art, Zeit und Ort der Bestattung abzumachen
  • Todesanzeigen bei der Zeitung aufgeben
  • Liste der Empfänger der Traueranzeige erstellen
  • Traueranzeigen und Danksagungskarten drucken lassen
  • Liste für Trauergäste erstellen
  • Restaurant für Leidmahl reservieren
  • Blumen für Sarg oder Urne bestellen
  • Planung der Abdankungsfeier mit dem Pfarrer, Lebenslauf des Verstorbenen aufsetzen
  • Bank-, Post-, Steuerunterlagen etc. durchsehen und Erkundigungen einziehen, um entscheiden zu können, ob man das Erbe annehmen oder ausschlagen will
  • Bei Entscheid für Annahme der Erbschaft: Erbbescheinigung beim Amtsnotariat (Kanton St. Gallen) oder beim Regionalgericht (Kanton Graubünden) (jeweils am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person) verlangen. Wurde ein Testament oder ein Erbvertrag erstellt, sind diese Dokumente beizulegen.
  • Bei Entscheid für Ausschlagung: Innerhalb von 3 Monaten seit Todestag Ausschlagung beim Amtsnotariat (Kanton St. Gallen) oder beim Regionalgericht (Kanton Graubünden) erklären
  • Ev. Witwenrente, Waisenrente bei AHV-Stelle beantragen
  • Benachrichtigung von Vermieter, Krankenkasse, Versicherungen, Zeitungen, Telefon, ...
  • Daueraufträge prüfen und darüber entscheiden