Sie sind nach dem Durchleben etlicher Phasen der Zerrissenheit zum Schluss gekommen, dass Ihre Ehe nicht mehr zu retten ist und dass es vernünftiger ist, getrennte Wege zu gehen. Sie wollen die Beziehung in allem Anstand beenden. Es soll auf keinen Fall einen Rosenkrieg, eine Kampfscheidung geben. Sie möchten eine faire Scheidungsvereinbarung selbst aufsetzen. Darin soll insbesondere die Betreuung der Kinder nach Ihren Bedürfnissen geregelt werden.
Vor dem entscheidenden letzten Schritt Ihrer Ehe, der Scheidung, möchten Sie noch einige rechtliche Fragen beantwortet wissen:
Soll Ihre Scheidung einvernehmlich und möglichst kostengünstig über die Bühne gehen?
Statt ein langwieriges Scheidungsverfahren durchführen zu müssen, haben Sie die Möglichkeit dem Gericht eine mit Ihrem Ehegatten gemeinsam erarbeitete Scheidungsvereinbarung vorzulegen. Dabei müssen Sie vor allem folgende Punkte (Aufzählung ist nicht abschliessend) regeln:
Zu Ihrer Gültigkeit bedarf diese Scheidungskonvention der Genehmigung durch das Gericht. Das Gericht prüft, ob die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen vollständig, klar und nicht rechtswidrig sowie sachlich angemessen ist. Bei der Prüfung der vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen ist das Gericht grundsätzlich an die Vereinbarung der Parteien gebunden.
Zur Erarbeitung einer Scheidungsvereinbarung unterbreite ich Ihnen auf der Basis Ihrer Schilderungen und Akten einen Vorschlag. Ich erkläre Ihnen die gesetzlichen Bestimmungen. Wir besprechen den Entwurf und passen ihn entsprechend an.
Ebenfalls helfe ich Ihnen beim Zusammenstellen der für das Gericht notwendigen Belege.
Haben Sie von Ihrem Ehegatten bereits einen Entwurf einer Scheidungskonvention zur Unterschrift erhalten, können wir gerne zusammen prüfen, ob dieser Vorschlag fair ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Selbstverständlich bin ich auch während des Gerichtsverfahrens für Fragen und Hilfestellungen für Sie da.
Für das gemeinsame Ausarbeiten einer fairen individuellen Scheidungskonvention eignet sich oft am besten die Mediation.
Ein wichtiger Bestandteil der Scheidungskonvention ist die Festlegung des nachehelichen Unterhalts zwischen den geschiedenen Ehegatten sowie des Kindesunterhalts.
Ein nachehelicher Unterhaltsbeitrag ist dann geschuldet, wenn einem Ehegatten nicht zuzumuten ist, dass er für seinen Unterhalt und eine angemessene Altersvorsorge nicht selbst aufkommen kann.
Der Kindesunterhalt umfasst alles, was für die physische (Nahrung, Bekleidung, Körper- und Gesundheitspflege), psychische und sittliche Entwicklung des Kindes nötig ist. In die Berechnung fliessen auch die Kosten für den notwendigen Lebensunterhalt des betreuenden Elternteils, soweit dieser wegen der Betreuung nicht erwerbstätig sein kann.
Das Gericht hat bei der Festlegung des Unterhalts an den Ehegatten und des Kindesunterhalts ein grosses Ermessen.
Aufgrund vieler Einflussfaktoren ist die Berechnung des nachehelichen Unterhalts sowie des Kindesunterhalts für juristische Laien nicht einfach. Gerne berate ich Sie dabei und berechne mit Ihnen die bestehenden Unterhaltsansprüche.
Das Leben ist nicht immer voraussehbar. Dinge können sich nach der Scheidung unerwartet erheblich und dauernd verändern. Die Arbeitslosenkasse stellt z.B. ihre Zahlungen ein und Sie können deshalb die Unterhaltszahlungen an Ihren Ehepartner oder die Kinder nicht mehr in vollem Umfang bezahlen. Was dann?
Sollten Sie Überlegungen anstellen, Ihr Scheidungsurteil abändern zu lassen, berate ich Sie gerne.
Immer mehr Paare entscheiden sich aus verschiedenen Gründen dazu, ohne Trauschein zusammen zu leben. Obwohl das Gesetz in jüngerer Zeit auch unverheirateten Partnern in gewissen Bereichen rechtlichen Schutz gewährt, bestehen viele Lücken, die von den Partnern untereinander geregelt werden müssen. Da das Konkubinat (dauerhaftes Zusammenleben zweier Personen ohne Trauschein) im Gesetz nicht geregelt ist, geniessen die Partner nicht denselben rechtlichen Schutz wie ein verheiratetes Paar.
Vor allem wenn das Konkubinatspaar gemeinsame Kinder hat, ist es deshalb wichtig, dass sich die Partner mit den rechtlichen Möglichkeiten auseinander setzen und sich mit einem Konkubinatsvertrag absichern.
Verantwortungsvolle Konkubinatspaare regeln mit einem Konkubinatsvertrag selbst das Wichtigste.
Welche Vermögenswerte gehören wem? Von wem und wie wird der allgemeine Lebensunterhalt getragen? Wie wird bei einer Kündigung der gemeinsamen Wohnung vorgegangen?
Für die mögliche Trennung des Paares ist eine Regelung dringend angezeigt. Dies gilt insbesondere, wenn ein Konkubinatspartner nur haushaltet und Kinder betreut, während der andere einer Erwerbstätigkeit nachgeht.
Erbrechtlich geht der überlebende Konkubinatspartner ohne ein Testament oder Erbvertrag leer aus. Es erben dann einzig die Nachkommen, die Eltern oder andere gesetzliche Erben des verstorbenen Konkubinatspartners.
Bei der Altersvorsorge bestehen ebenfalls Möglichkeiten, den Konkubinatspartner zu begünstigen.
Ein Konkubinatsvertrag ist ein Muss. Klare Vereinbarungen vermindern Stress. Ich berate Sie gerne.
Sie sind nach anhaltenden Phasen der Auseinandersetzungen und reiflicher Überlegung zum Schluss gekommen, dass Sie in Zukunft getrennte Wege gehen müssen? Sie möchten sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten orientieren lassen?
Auch wenn die Partner keine Ehe geschlossen haben, gibt es bei der Trennung einer langjährigen Beziehung viele offene Fragen, die untereinander geregelt werden müssen. Vor allem dann, wenn das Paar gemeinsame Kinder hat, ist es wichtig, dass sich die Eltern über die Betreuung der Kinder und die bestehenden Unterhaltsansprüche einigen und diese verbindlich festlegen, damit auch zukünftig ein respektvoller Umgang sichergestellt werden kann.
Ich helfe Ihnen gerne, eine faire Trennungsvereinbarung auszuarbeiten.
Eine Mediation hilft den Partnern ihr Konkubinat eigenverantwortlich und fair aufzulösen.
Die Eltern sind gegenüber ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, solange die Kinder nicht selbst dafür aufkommen können. Der Unterhaltvertrag sichert den Unterhalt des Kindes auch nach einer allfälligen Trennung der Eltern. Ausserhalb eines Gerichtsverfahrens wird der von den Eltern unterzeichnete Unterhaltsvertrag von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigt, wenn dieser dem Kindeswohl entspricht.
Der Unterhaltbeitrag für das Kind muss nicht nur die Kosten des Bedarfes (Nahrung, Kleidung, Mietanteil, generelle Kosten, Pflege und Erziehung) decken, neu werden auch die Betreuungskosten dazugezählt, sei es durch die Betreuung eines Elternteils oder durch Dritte.
Das Kind erhält einen höheren Unterhaltsbeitrag, wenn der kinderbetreuende Elternteil wegen der Kinderbetreuung einen Erwerbsausfall erleidet und deswegen nicht für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann. Diese Beeinträchtigung im Erwerb wird als Aufwand bei der Unterhaltsberechnung des Kindes berücksichtigt.
Gerne berate ich Sie bei der Berechnung des bestehenden Unterhaltsanspruchs und bei dessen Festlegung in einem Unterhaltsvertrag.
Durch das langjährige Zusammenleben der Partner entstehen unweigerlich viele Bindungen. Die gegenseitige Vertrautheit der Partner ermöglicht eine grössere gegenseitige Verletzlichkeit. Persönliche Verletzungen und Machtkämpfe belasten eine Beziehung.
Bei anhaltendem Konflikt streiten sich die Parteien vielfach nicht mehr um die Sache, sondern sehen den andern Partner als Problem an. Häufig werden dem Partner nur noch negative Eigenschaften zugeschrieben, während man sich selbst weitgehend als Opfer sieht. Die Beilegung des Streites rückt aber damit in weite Ferne.
Der Mediator hilft die Probleme aus einer andern Sicht zu betrachten. Er unterstützt jede Partei Schritt für Schritt, die Vergangenheit ruhen zu lassen und sich für die Zukunft klar zu werden, was sie möchte. Wenn sich beide Partner bewusst sind, was ihre zukünftigen Bedürfnisse sind, finden sie gemeinsam auch eine befriedigende Lösung, wie man in Zukunft miteinander respektvoll umgehen will.
Am Ende einer Mediation werden die erarbeiteten Regeln verbindlich festgehalten.
Sie hegen Gedanken, sich von Ihrem Partner zu trennen, zu scheiden?
Sie sind sich in der Mediation klargeworden, dass es keinen gemeinsamen Weg mehr geben soll?
Sie wollen in Frieden gemeinsam eine für beide faire Lösung für die Zeit nach der Scheidung ausarbeiten?
In der Mediation lässt sich sehr gut und einvernehmlich eine Scheidungskonvention aufsetzen, die Sie dann zusammen mit dem gemeinsamen Scheidungsbegehren dem Gericht zur Genehmigung einreichen können.
Das Gericht genehmigt die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen, wenn es sich davon überzeugt hat, dass die Ehegatten sie aus freiem Willen und nach reiflicher Überlegung geschlossen haben und sie klar, vollständig und nicht offensichtlich unangemessen ist.
Das Mediationsverfahren drängt sich zur Erarbeitung einer Scheidungskonvention für die Zukunft der getrennten Familie insbesondere bei Vorhandensein von Kindern auf.
Eine Scheidung ist für die Kinder eine starke Belastung. Kinder wollen auch nach der Trennung der Eltern einen möglichst intensiven Kontakt zu Mutter und Vater behalten. Die Eltern müssen auch nach der Scheidung zum Wohle ihrer Kinder miteinander in Frieden kooperieren.
In der Mediation können die Eltern selbst erarbeiten, wie sie in Zukunft die getrennten Haushalte und die Betreuung der Kinder regeln wollen. Eine detaillierte verbindliche Planung der Kinderbetreuung hilft, sich mit Anstand und in gegenseitigem Respekt begegnen zu können.
In eherechtlichen Verfahren kann das Gericht die Eltern auffordern, die Kinderbelange mittels einer Mediation zum Wohle des Kindes zu regeln. In solchen Fällen kann die Mediation unentgeltlich sein.
Auch ohne Kinder gibt es zwischen den Parteien nach der Trennung oder Scheidung immer wieder Berührungspunkte. Sich nicht zu begegnen ist fast ein Ding der Unmöglichkeit oder nur mit enormen Aufwand zu vollbringen. Die soziale Umgebung, insbesondere die gemeinsamen Freunde, sorgen unwillkürlich dafür, dass die getrennten Partner bei spontanen Zusammenkünften oder Einladungen immer wieder zusammentreffen. Es lohnt sich somit, in der Mediation gütlich miteinander den letzten Schritt der Ehe, die Auflösung und den Umgang in Zukunft miteinander, zu planen.
Durch das gemeinsame Erarbeiten eines Plans für die Zukunft wird Vertrauen in den geschiedenen Partner wiederaufgebaut und eine gute Basis fürs die getrennte Zukunft geschaffen.
Die Beziehungen zwischen den Geschiedenen werden bleiben. Entscheiden können sich die Scheidenden nur, ob es eine gute oder schlechte zukünftige Beziehung sein soll.
Sie allein als Paar kennen Ihre Bedürfnisse am besten und können besser als jeder Aussenstehende eine faire Lösung für sich erarbeiten.
Vertrauen Sie darauf, dass Sie mit meiner Unterstützung als Mediatorin eine optimale Lösung für Ihre getrennte Zukunft erarbeiten können.
Generationenprobleme sind in jeder Lebensphase ein Thema.
Eltern wollen bekanntlich für ihre Kinder nur das Beste. Sie möchten ihre Lebenserfahrung weitergeben. Aber was ist das Beste? Hier scheiden sich die Geister.
Die Nachkommen wollen auf eigenen Beinen stehen, selbst entscheiden, was das Beste für sie ist, selbst Erfahrungen sammeln.
In der dritten Lebensphase der Eltern glauben die erwachsenen Kinder zu wissen, was für ihre Eltern das Beste sei. Wäre nicht ein Leben in einer schönen Wohnung bequemer als im grossen Einfamilienhaus mit dem Garten? Wäre es nicht an der Zeit, mit dem Autofahren aufzuhören?
Konflikte sind vorprogrammiert.
Gute Kommunikation ist schwierig. Häufig wird Ihre Mitteilung nicht so verstanden, wie Sie diese meinten. Ein und dieselbe Nachricht enthält viele Botschaften. Der Empfänger wählt, Missverständnisse entstehen.
Ein Mediator kann beim Formulieren und Verstehen vermitteln.
In der Mediation hilft ein neutraler ausgebildeter Mediator: